Ambrosia

Ambrosia

Die Pflanze Ambrosia artemisiifolia L., aufrechtes Traubenkraut, ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Sie tritt im Kanton Aargau vorab in Hausgärten, entlang von Strassen sowie auf Ruderalflächen auf. Vereinzelt wurde sie auch bereits in Landwirtschaftskulturen gefunden.

In der Schweiz gilt Ambrosia seit 2006 als "besonders gefährliches Unkraut" und ist in der Pflanzengesundheitsverordnung PGesV (SR 916.20) geregelt. Ambrosia ist auf dem gesamten Kantonsgebiet melde- und bekämpfungspflichtig.

Ambrosia Strategie Kanton Aargau

Zwischenbericht über die Bekämpfung der Ambrosia im Kanton Aargau 2006-2021

Meldestellen im Aargau

In jeder Gemeinde gibt es mindestens eine Ambrosiaverantwortliche Person, die als erste Anlaufstelle bei Verdacht und bei Fragen kontaktiert werden kann.

Merkblatt


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